Liegenschaftsvermessung

Flurstückszerlegung

Wollen Sie ein Grundstück nicht komplett, sondern nur Teile davon erwerben oder verkaufen? Dann muss die komplette Fläche zunächst in mehrere kleinere zerlegt werden.
Wir unterstützen Sie dabei mit den erforderlichen Vermessungsarbeiten und bei der Einhaltung von Gesetzesvorgaben sowie anderen Vorschriften.
Flustücksteilung

Baulandumlegung

Steht in einer Gemeinde ein neuer Bebauungsplan auf der Tagesordnung, müssen die bestehenden Grundstücke in Form und Lage den neuen städtebaulichen Ideen angepasst werden.
Das Vermessungsbüro Lingel bietet Ihnen technische und logistische Hilfe bei der Neuordnung von Bauland und Eigentumsverhältnissen.
Baulandumlegung

Grenzfeststellung

Wollen Sie sich als Eigentümer Klarheit verschaffen über die Grenzen Ihres Grundstücks?
Wir prüfen für Sie die vorhandenen Markierungen und unterstützen Sie beim Wiederherstellen von alten, entfernten oder schlecht sichtbaren Grenzsteinen.
Grenzfeststellung

Gebäudeaufnahme

Ob Neubau oder Ausbau – der Bauherr muss derartige Veränderungen laut Gesetz der zuständigen unteren Vermessungsbehörde melden, zu welcher auch die ÖBVIs zählen. Um das Liegenschaftskataster sowie Karten und Stadtpläne auf dem aktuellen Stand zu halten, werden Bauwerk und Grundstücke neu vermessen.
Als ÖBVI sind wir für diese Aufgaben Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Gebäudeaufnahme

Straßenschlussvermessung

Wird eine Straße geplant oder verbreitert, dann werden in der Regel auch Flächen der anliegenden Grundstückseigentümer beansprucht. Mit einer Straßenschlussvermessung schaffen wir die Basis für die Festlegung von Entschädigungen und für die Dokumentation des neuen Straßenverlaufs.
Straßenschlussvermessung